Terms and Conditions
Allgemeines
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers, werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von ARTEC IT Solutions AG bestätigt sind.
Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebot sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ARTEC IT Solutions eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. ARTEC IT Solutions AG behält sich vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen. Maße, Zeichnungen und Abbildung sind unverbindlich. Kostenvoranschläge können um 15% über- bzw. unterschritten werden. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.
Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von ARTEC IT Solutions AG genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbeschaffung etc., berechtigen ARTEC IT Solutions AG zu einer entsprechenden Preisanpassung. Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluß als Grundlage. Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen ARTEC IT Solutions AG zur Preisanpassung.
Liefer- und Leistungszeit
Alle Lieferungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch ARTEC IT Solutions AG. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von ARTEC IT Solutions AG nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. ARTEC IT Solutions AG ist im Falle von ihr nicht zu vertretener Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch die Gründe, die nicht von ARTEC IT Solutions AG zu vertreten sind, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich ARTEC IT Solutions AG berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den ARTEC IT Solutions AG zu vertreten hat, haben Käufer, unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen, nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
Versendung und Gefahrenübergang
Ist der Kunde Unternehmer, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Ist der Käufer Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist. ARTEC IT Solutions AG versichert jedoch die Ware auf Kosten des Unternehmers, wenn dieser nicht ausdrücklich den Versand ohne Transportversicherung fordert. Bei Sendungen an ARTEC IT Solutions AG trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei ARTEC IT Solutions AG sowie die gesamten Transportkosten. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen und gehen, auf Kosten des Absenders, an denselben zurück. Bei der Annahmeverweigerung einer mündlich oder schriftlich vereinbarten Lieferung berechnen wir Wiedererlangungskosten in Höhe von 15% des Warenwertes.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, bar, per Nachnahme, bar, Nachnahme - Verrechnungsscheck, Nachnahme - Euroscheck oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nicht anderes vereinbart ist. Sämtliche Zahlungen sind grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Betreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch ARTEC IT Solutions AG anerkannt wurden. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware ausschließlich auf das Geschäftskonto von ARTEC IT Solutions AG bei der Sparkasse Wetterau zu leisten. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist ARTEC IT Solutions AG zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche Forderungen von ARTEC IT Solutions AG sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn ARTEC IT Solutions AG andere Umstände bekannt werden, die der Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält ARTEC IT Solutions AG weiter am Vertrag fest, ist ARTEC berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. ARTEC IT Solutions steht das Recht zu, den im Vertrag befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat die Geldschuld während des Verzugs mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich ARTEC IT Solutions AG vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Eigentumsvorbehalt
ARTEC IT Solutions AG behält sich das Eigentum bei Verträgen mit Verbrauchern an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich ARTEC IT Solutions AG das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung vor. Bei laufender Rechnung gilt das Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Be- und Verarbeitung der von ARTEC IT Solutions AG gelieferten und noch in deren Eigentum stehender Ware erfolgt im Auftrag von ARTEC IT Solutions AG, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für ARTEC erwachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird ARTEC IT Solutions AG Miteigentümer an den neuentstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch ARTEC IT Solutions AG gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. Wird die von ARTEC IT Solutions AG gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für ARTEC IT Solutions AG. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung / unerlaubte Haftung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Unternehmer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an ARTEC IT Solutions AG ab. Letztere ermächtigt den Käufer widerruflich, den an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von ARTEC IT Solutions AG hinweisen und ARTEC IT Solutions unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungen - insbesondere nach Nicht-Einlösung von Schecks - ist ARTEC IT Solutions AG berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume des Unternehmers durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Unternehmer in voller Höhe. Der Kunde verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung von ARTEC IT Solutions AG die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an den Lieferanten zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch ARTEC IT Solutions AG liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25%, so wird ARTEC IT Solutions AG auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Der Kunde trägt die Beweislast dafür, daß die einbehaltenen Sicherheiten 15% übersteigen.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 1 Jahr ab Ablieferung der Ware, wenn der Käufer ein Unternehmer ist. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Aushändigung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht bei nicht rechzeitiger Anzeige eines Mangels. Bei Vorliegen eines Mangels wird, falls der Käufer Unternehmer ist, nach Wahl von ARTEC IT Solutions AG Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung geleistet. Ist der Käufer Verbraucher, so wird aus wirtschaftlichen Erwägungen zur Behebung des Mangels vereinbart, dass bei Produkten im Wert von unter 200,00 € vom Verbraucher nur Ersatzlieferung verlangt werden kann. Übersteigt der Wert der Ware diesen Betrag, so steht ARTEC IT Solutions AG zunächst binnen angemessener Zeit ein Nachbesserungsversuch zu, wobei als angemessen eine Frist von 20 Werktagen anzusehen ist. Im Falle einer wirtschaftlich unzumutbaren Nachbesserung erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Ein Rücktrittsrecht steht dem Kunden allerdings bei nur geringfügigen Mängeln nicht zu. Offensichtliche Mängel sind vom Unternehmer innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung und die Rechtzeitigkeit der Rüge. Verbraucher müssen innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Unterrichtungsfrist ist der Zugang der Rüge bei ARTEC IT Solutions AG. Wird die rechtzeitige Unterrichtung unterlassen, so erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht im Falle der Arglist von ARTEC IT Solutions AG. Wurde der Verbraucher durch eine unzutreffende Herstelleraussage zum Kauf bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache. Ist der Käufer Unternehmer, so gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn ARTEC IT Solutions AG die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. Erhält der Kunde eine mangelhafte Monateanleitung, ist ARTEC IT Solutions AG lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, und auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Ist der Käufer Unternehmer, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei den, ihre Berechtigung sei durch ARTEC IT Solutions AG schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt. Der Kunde ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, die defekte Ware auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, unter Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheines, mit dem der Artikel geliefert wurde, in der Originalverpackung an ARTEC IT Solutions AG zu senden. Solange der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommt kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von ARTEC IT Solutions AG über. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen der ARTEC IT Solutions AG nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Rechner geöffnet, Teile ausgewechselt oder Materialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jegliche Gewährleistung. Sollte der Kunde innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Gerät reklamieren, bei dem sich herausstellt, dass dieses mangelfrei ist, so gilt eine Aufwandentschädigung zugunsten ARTEC IT Solutions AG in Höhe von 50,00 € oder gegen Nachweis, ein sich ergebender anderer angemessenere Betrag (z.B. bei Überprüfung durch den Hersteller der Kostenbetrag den dieser ARTEC IT Solutions AG in Rechnung stellt) als vereinbart. Der Grund hierfür ist der bei uns entstehende Verwaltungsaufwand. Die Abtretung von Gewährleistungen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und / oder vertraglich Gewährleistungsansprüche auf ARTEC IT Solutions zu verweisen. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der Paragraphen 377 und 378 HGB bleiben unberührt. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Vorbemühungen durch ARTEC IT Solutions AG auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.
Haftungsausschluss
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von ARTEC IT Solutions AG auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haftet ARTEC IT Solutions AG bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehend genannten Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei ARTEC IT Solutions AG zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens der Kunden. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware, es sei denn, ARTEC IT Solutions AG sei Arglist vorwerfbar.
Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für den Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen ARTEC IT Solutions AG und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche UN-Kaufrecht werden ausgeschlossen. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, wird nach unserer Wahl Bad Vilbel als Gerichtsstand für alle sich mittel- oder unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenen Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.